Die Gefährdungsbeurteilung (PGB Audit) hilft Stress zu vermeiden. Der Gesetzgeber verlangt ausdrücklich von jedem Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen. Mittlerweile gibt es zahllose Vorgehensweisen, die allerdings sehr oft nicht von den Aufsichtsbehörden nicht akzeptiert werden. Mit gravierenden Konsequenzen: Tritt dann ein Schadensfall ein, besteht dann ein echtes Haftungsrisiko … So vermeiden Sie das größte Haftungsrisiko bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen weiterlesen
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