Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine Pflicht des Arbeitgebers. Aufgrund des enormen Anstiegs diagnostizierter psychischer Störungen wurde das Arbeitsschutzgesetz in der Novellierung vom 25.09.2013, die Arbeitsstättenverordnung und das Präventionsgesetz verschärft, um psychische Schwerpunkte erweitert, und die Anti-Stress-Verordnung des BMAS steht vor der Tür. Diese Punkte betreffen alle Unternehmen, wenn sie mindestens eine Person (und sei es … Psychischer Arbeitsschutz – schon wieder so eine Psycho-Sache? weiterlesen
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